Mandanteninformation Aktuelle Steuerinformationen September 2010
In diesem Monat steht sicherlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Verfassungswidrigkeit der ab 2007 verschärften Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern im Mittelpunkt. Von dem Urteil profitieren Steuerpflichtige, denen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Gewerbetreibende dürfte sicherlich interessieren, dass die steuerliche Bewertungsuntergrenze für Herstellungskosten vorerst gültig bleibt. Nach den jüngsten Ausführungen der Finanzverwaltung gilt dies zumindest bis zur Neufassung der Einkommensteuer-Richtlinien.
Für Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften ist es interessant zu wissen, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Statusfeststellungsverfahren als Werbungskosten abzugsfähig sind.
Umsatzsteuerzahler sollten wissen, dass die EU-Mitgliedstaaten inländischen Unternehmern unter bestimmten Voraussetzungen die dort gezahlte Umsatzsteuer erstatten. Die Antragsfrist für die Erstattung der in 2009 gezahlten ausländischen Umsatzsteuer endet am 30.9.2010.
Arbeitgeber sollten beachten, dass die im Rahmen des ELENA-Verfahrens im Datenbaustein Kündigung/Entlassung (DBKE) vorgesehenen Freitextfelder nicht auszufüllen sind. Meldungen, die in diesen Freifeldern dennoch Angaben enthalten, werden als fehlerhaft abgewiesen und müssen noch einmal korrigiert werden.
Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.
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